Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Gemeinde schließt funktionierender Feuerwehr das Geräthaus zu! | 65 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 716357 |
Datum | 01.03.2012 17:42 MSG-Nr: [ 716357 ] | 13689 x gelesen |
Hallo,
geschrieben von Marc D.:
Und aufgrund welcher qualifikation entscheidet das der handelsübliche Wehrführer?
Der entscheidet es nicht. Bauamt sagt: "Tut uns leid, geht nicht mehr, das Gerätehaus muß gesperrt werden." Nun muß überlegt werden, was gemacht werden kann - und hier müßte eigentlich auch mal das für die Feuerwehr zuständige Ordnungsamt einbezogen werden, das vermisse ich hier in der Berichterstattung doch etwas - Verwaltung leitet in Absprache / mit Unterstützung des Wehrführers entsprechenden Maßnahmen ein, und alle sind vielleicht nicht unbedingt glücklich, aber es ist zumindest eine Lösung geschaffen.
Warum? Es ist ein Objekt der Kommune. Die kommunale Einrichtung, die es bisher genutzt hat, kann es (vorerst?) nicht weiter nutzen. Es ist vom Baulastträger sicherzustellen, daß das der Zugang zum Gebäude beschränkt wird.
Scheint mir erfüllt...
Ach Marc, langweilen Dich solche Statements nicht langsam selbst?
Es geht hier nicht um irgendeine öffentliche Toilette, die von der Kommune mal eben gesperrt wird. Und in 99% der Fälle wäre in ganz Deutschland in völlig problemloser Zusammenarbeit der zuständigen Stellen eine schnelle (Ausweich-) Lösung geschaffen worden, die solche einen Artikel / Thread völlig überflüssig gemacht hätten. Das Haus zu sperren, die Feuerwehr einfach abzumelden und die gesamte Ausrüstung im einsturzgefährdeten Gebäude zu belassen schein mir jedenfalls maximal kontraproduktiv.
Gruß
Daniel
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| 01.03.2012 00:15 |
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Thom7as 7E., Hohenstein |
| 01.03.2012 00:41 |
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., Thierstein und Magdeburg | |