Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Jobbörsen bzw. Insidertipps | 37 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 716167 |
Datum | 29.02.2012 00:10 MSG-Nr: [ 716167 ] | 16405 x gelesen |
Infos: | 27.02.12 Feuerwehr-Jobbörse auf www.FEUERWEHR.de
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mittlerer Dienst
Feuerwehr
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Feuerwehr
Geschrieben von Stefan H.Beamtenrechtliche Kleinkariertheit in NRW.
Ja, kann nur noch durch gefährliches Halbwissen getoppt werden ;-) , denn:
>Die Prüfung ist inhaltlich identisch mit einer Laufbahnprüfung, so dass nur noch die ergänzenden >beamtenrechtlichen Details (FDO, EU-Staatsbürgerschaft, Amtsarzt usw.) abzuklären sind. Länder >wie Niedersachsen sind da schon weiter.
Das bezieht sich vmtl. auf die Ausbildung zum Werkfeuerwehrmann. Das hat aber nichts mit dem eigentlichen Thema, der selbst bezahlten Ausbildung nach VAP mD Feu bei einer öff. FW zu tun.
Wer zurzeit bei einer WF als Selbstzahler die Berufsausbildung Werkfeuerwehrmann macht um dann zu einer öff. FW zu gehen, dem ist leider zurzeit fast nicht zu helfen. Aber: Wir sind dran...
Gruß
A.
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