News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Jobbörsen bzw. Insidertipps | 37 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 716145 | ||
Datum | 28.02.2012 23:08 MSG-Nr: [ 716145 ] | 16294 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Andreas B. Das Problem ist sonst ggf. die Anerkennung der Laufbahnprüfung. Eine Laufbahnprüfung im strengen beamtenrechtlichen Sinn kann nur jemand ablegen, der einen Vorbereitungsdienst absolviert hat. Beamtenrechtliche Kleinkariertheit in NRW. Die Prüfung ist inhaltlich identisch mit einer Laufbahnprüfung, so dass nur noch die ergänzenden beamtenrechtlichen Details (FDO, EU-Staatsbürgerschaft, Amtsarzt usw.) abzuklären sind. Länder wie Niedersachsen sind da schon weiter. Gruß, Stefan | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|