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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Jobbörsen bzw. Insidertipps | 37 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8S., Recklinghausen / NRW | 715975 | ||
Datum | 28.02.2012 09:32 MSG-Nr: [ 715975 ] | 16513 x gelesen | ||
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Diese Sonderreglung kannte ich so auch. Wobei mir mal ein Pütti vor langer langer Zeit sagte, dass in einer Übergangsphase von drei Jahren sind zur Angleichung etc. Daraus ergab sich 1,5 Jahre Ausbildung bezahlt und dann weitere 1,5 Jahre volles Gehalt obwohl angestellt bei der Feuerwehr. Ich denke diese 1,5 Jahre werden dann die Probezeit gewesen sein. Ich weiss es nicht. Ich kann auch nur das sagen was man mir sagte und wenn wir drei Schulen aus NRW sagen, nee machen wir nicht. Gut dann ist das so. Vielleicht kann der TE ja mal sagen an welcher Schule war, nur Interessehalber. | ||||
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