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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Jobbörsen bzw. Insidertipps | 37 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 715963 | ||
Datum | 28.02.2012 07:32 MSG-Nr: [ 715963 ] | 16872 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian T. Wie wurden dann nur die ganzen "Püttis" hier bei uns im Ruhrgebiet Beamte? Sonderregelung des Innenministeriums, soweit ich weiß. Das Problem ist sonst ggf. die Anerkennung der Laufbahnprüfung. Eine Laufbahnprüfung im strengen beamtenrechtlichen Sinn kann nur jemand ablegen, der einen Vorbereitungsdienst absolviert hat. Den kann man aber im feuerwehrtechnischen Dienst nur in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf (NRW und andere) oder auf Probe (Hessen und andere) ableisten. Selbstzahler stehen in keinem Beamtenverhältnis, deshalb KANN es da schwierieg werden. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. | ||||
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