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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaLeiter einer Feuerwehr trotz umzug in einer ander ortschaft8 Beiträge
AutorMich8ael8 G.8, Premenreuth / Bayern715653
Datum26.02.2012 11:58      MSG-Nr: [ 715653 ]2934 x gelesen

Leider nein. In Bayern gibt es die Regelung, das nur Kommandant sein darf, wer auch in diesem Ort oder einer diesem Ort angehörigen Ortschaft wohnhaft ist.
Ich kenne Ausnahmen, diese waren aber zum Zeitpunkt des Umzuges schon KDT.
Es kommt ausserdem darauf an, wie die Kreisführung das handhabt.

Genaue Regeleung steht im BayFwG bzw. desen Veordnung und der Vollzugsbekannmachung.
Das Ganze kannst du unter http://www.stmi.bayern.de/service/gesetze/detail/09292/index.php nachlesen.



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 26.02.2012 10:16 Flor7ian7 E.7, Heiligenstadt
 26.02.2012 11:15 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 26.02.2012 11:58 Mich7ael7 G.7, Premenreuth
 26.02.2012 12:04 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 26.02.2012 13:53 Tobi7as 7L., Riegelsberg
 26.02.2012 13:55 Tobi7as 7L., Riegelsberg
 26.02.2012 15:42 Mich7ael7 G.7, Premenreuth
 26.02.2012 18:44 Anto7n K7., Mühlhausen

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