Sollte in der Satzung eurer Feuerwehr geregelt sein.
Generell aber ist dies vermutlich nicht möglich, bzw. bei uns und ich denke mal bei vielen anderen auch ist es schwammig mit "sie sollen" umschrieben.
Geschrieben von ---Satzung der FF--- (4) Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde angehört, persönlich geeignet ist, die erforderliche Fachkenntnis mittels der geforderten Lehrgänge (§ 7 Abs. 1 FwOVO) nachweisen kann und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine Wiederwahl (und Ernennung) ist auch nach dem 55. Lebensjahr möglich. Zudem sollen sie ihre Hauptwohnung in der Gemeinde haben.
Geschrieben von ---Satzung der FF--- (8)Die Wehrführer/die Wehrführerinnen führen die Freiwillige Feuerwehr in den Ortsteilen nach Weisung des Gemeindebrandinspektors/der Gemeindebrandinspektorin. Der Wehrführer/die Wehrführerin wird von den Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsteilfeuerwehr gewählt. Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr angehört. Hinsichtlich der Anforderungen gilt Abs. 4 entsprechend.
BTW: Kennst Du die allgemeinen Regeln zur Grammatik, Interpunktion und Rechtschreibung?
Gruß
Flo
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