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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaLeiter einer Feuerwehr trotz umzug in einer ander ortschaft8 Beiträge
AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen715649
Datum26.02.2012 11:15      MSG-Nr: [ 715649 ]3362 x gelesen

Sollte in der Satzung eurer Feuerwehr geregelt sein.
Generell aber ist dies vermutlich nicht möglich, bzw. bei uns und ich denke mal bei vielen anderen auch ist es schwammig mit "sie sollen" umschrieben.

Geschrieben von ---Satzung der FF--- (4) Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde angehört, persönlich geeignet ist, die erforderliche Fachkenntnis mittels der geforderten Lehrgänge (§ 7 Abs. 1 FwOVO) nachweisen kann und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine Wiederwahl (und Ernennung) ist auch nach dem 55. Lebensjahr möglich. Zudem sollen sie ihre Hauptwohnung in der Gemeinde haben.
Geschrieben von ---Satzung der FF--- (8)Die Wehrführer/die Wehrführerinnen führen die Freiwillige Feuerwehr in den Ortsteilen nach Weisung des Gemeindebrandinspektors/der Gemeindebrandinspektorin. Der Wehrführer/die Wehrführerin wird von den Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsteilfeuerwehr gewählt. Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr angehört. Hinsichtlich der Anforderungen gilt Abs. 4 entsprechend.
BTW: Kennst Du die allgemeinen Regeln zur Grammatik, Interpunktion und Rechtschreibung?


Gruß

Flo

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 26.02.2012 10:16 Flor7ian7 E.7, Heiligenstadt
 26.02.2012 11:15 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 26.02.2012 11:58 Mich7ael7 G.7, Premenreuth
 26.02.2012 12:04 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 26.02.2012 13:53 Tobi7as 7L., Riegelsberg
 26.02.2012 13:55 Tobi7as 7L., Riegelsberg
 26.02.2012 15:42 Mich7ael7 G.7, Premenreuth
 26.02.2012 18:44 Anto7n K7., Mühlhausen

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