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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge - zivile Erweiterung? | 211 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 715544 | ||
Datum | 25.02.2012 11:02 MSG-Nr: [ 715544 ] | 135441 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Linus D. Aber bisher hatte der Fahrer wenigstens einen ordentlichen Führerschein. Jetzt tauchen viele Fragen auf, auf die sich ein Opferanwalt freudig stürzen wird. War die Ausbildung schlechter, als eine ordentliche LKW-Ausbildung? Wer war dafür verantwortlich? Der Ausbilder? Der Prüfer? Der LdF? Der Fahrer? Alle zusammen? Es gibt Gesetze, die diesen Feuerwehrführerschein ermöglichen. Es gibt Verordnungen, die die Umsetzung regeln. Mir wäre jetzt auch kein Fall bekannt, in dem ein Opferanwalt die rechtmäßige Ausbildung eines Fahranfängers mit regulärem Führerschein in Frage gestellt hätte (obwohl es da bei manchen Fahrschulen durchaus Gründe gäbe) oder etwa die Führerscheinklasseneinteilung (auch da gäbe es Gründe). Von daher wird in der Richtung sicherlich nichts kommen. Mir ist auch nicht bekannt, dass sowas z.B. mit durchaus vergleichbaren Führerscheininhabern der Klasse T (da gab's auch schon schwere Unfälle mit großen landw. Gespannen, für die außerhalb der Landwirtschaft Klasse CE benötigt würde) passiert wäre. Einziger Unterschied dabei ist, dass man Klasse T als reguläre, nationale Klasse eingeführt hat. Wäre es tatsächlich ein Unterschied, wenn man nun die Klassen "F1" und "F" auf dem Führerschein stehen hätte? Wohl kaum, da rechtlich ohne Bewandtnis. Geschrieben von Linus D. Noch viel lustiger wird es, wenn auf einer Ausbildungs- oder Prüfungsfahrt etwas passiert... Ist nichts anderes als in jeder Fahrschule. Und komm mir jetzt nicht damit, dass der Fahrlehrer bzw. Feuerwehrfahrlehrer nicht eingreifen kann. Das kann er bei Klasse T auch nicht, da sind die Prüfungsfahrzeuge noch größer, schwerer und unhandlicher und die Fahrer haben größtenteils noch keinerlei Fahrpraxis auf irgendwas motorgetriebenem mit mehr als 2 Rädern. Gruß, Michael | ||||
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