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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge - zivile Erweiterung? | 211 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 715513 | ||
Datum | 25.02.2012 00:13 MSG-Nr: [ 715513 ] | 136057 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Andreas F.: In Niedersachsen ist das Fahren mit einem Anhänger nach der neuen Verordnung zulässig. [...] Nicht in Zukuft! Das konnten, nicht nur in Niedersachsen, sondern in der ganzen Bundesrepublik, fast ein Jahrzehnt sogar inkl. der östlichen Bundesländer, etwa 50 Jahre lang bis 1999 (? - wenn ich mich recht erinnere) alle, auch die Betreuer der Jugendfeuerwehren, die einen ganz normalen FS Klasse 3 gemacht habe! Jeder durfte mit Anhänger fahren, keiner mußte eine Einweisung oder gar Prüfung hinter sich bringen. Jeder durfte den Anhänger an einen MTW hängen, ja sogar an Zugfahrzeuge bis 7,5 t, und der Anhänger durfte auch noch das 1,5 -fache des Zugfahrzeugs wiegen (= Gesamtzuggewicht 18,75 t!), und was soll ich Dir sagen: Die Welt ist nicht untergegangen, sie drehte sich weiter und existiert tatsächlich bis heute! Ich bin ja an sich auch kein Freund der FW-Führerschein Ausnahmeregelung, aber ich kann das Lamentieren darüber einfach langesam nicht mehr (hören) lesen... Sorry. Und im Übrigen: Den FW-Führerschein gibt es inzwischen schon eine ganze Weile, die hier ausgemalten völlig unvermeintlichen Szenarien - massenhaft in Straßengräben liegende TSF, dann auch TSF-W und alte LF 8 - sind bislang trotzdem nicht eingetreten?! Und nun? Gruß Daniel | ||||
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