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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaSicherheitsbestimmungen zu Veranstaltungen in geschlossenen Zelten9 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen715348
Datum23.02.2012 19:06      MSG-Nr: [ 715348 ]2327 x gelesen

Geschrieben von Franz-Peter L.Diese Zelte haben in der Regel ein Prüfbuch, in dem die wesentlichen Angaben zu finden sein sollten.

Wenn es das dazu gibt... (Ich habe keine Ahnung mit Verleihern, da wir ein eigenes Zelt mit Prüfbuch und den entsprechenden Prüfungen haben)
Und mal ganz ehrlich: Wollen wir mal wetten, wie viele dieser Zelte OHNE abschließende Prüfung aufgebaut und betrieben werden!?
Bei wie vielen wird das Prüfbuch abgelaufen sein?

Fragen über Fragen ;-)


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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 23.02.2012 15:58 Flor7ian7 G.7, Sangerhausen - Magdeburg
 23.02.2012 16:13 Ansg7ar 7S., Bad Bentheim
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 23.02.2012 16:14 Matt7hia7s O7., Waldems
 23.02.2012 16:44 Dany7el 7R., Hilden
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 23.02.2012 17:02 Flor7ian7 G.7, Sangerhausen - Magdeburg
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 23.02.2012 16:55 Andr7é P7., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg

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