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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | Private Einsatzinformationen bei Facebook & Co. | 54 Beiträge | ||
Autor | Ferd8ina8nd 8H., Hamburg / Hamburg | 714827 | ||
Datum | 19.02.2012 14:16 MSG-Nr: [ 714827 ] | 12590 x gelesen | ||
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Moin. Ich würde da in erster Linie die Verschwiegenheitspflicht / Schweigepflicht anführen. Die steht je nach "Status" der veröffentlichenden Person mit verschiedenen Gesetzen in Zusammenhang. (bsp. bei Beamten das Beamtenstatusgesetz) Der Personenkreis den das betrifft ist m.W. in § 203 StGB geregelt. Im Grunde reicht das meines Erachtens auch, um die Weitergabe detaillierter Informationen zu unterbinden. Wenn jemand anderer Meinung ist, ich bin für alles offen :-) MfG Ferdinand Sie vergleichen da Äpfel mit Dirnen ! | ||||
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