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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hessen: Anerkennungsprämie für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige | 16 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 713608 | ||
Datum | 08.02.2012 22:50 MSG-Nr: [ 713608 ] | 5518 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Ulrich W. Falls der Erlass nicht verlängert wird, tritt er übrigens in 2015 außer Kraft. Nun kann jeder selbst mal rechnen.... ... ich weiss nicht warum man da was rechnen sollte ... Erlasse gelten in Hessen grundsätzlich nur 5 Jahre und müssen dann ggf. verlängert oder neu gefasst werden. Auch das HBKG gilt nur 5 Jahre ... Gruß Gerhard | ||||
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