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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit 34 als Brandmeister von WF noch zur BF wechseln? | 12 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 M.8, Würzburg / Bayern | 712656 | ||
Datum | 31.01.2012 19:46 MSG-Nr: [ 712656 ] | 5601 x gelesen | ||
Geschrieben von Christoph Reber gab es da nicht mal ein Urteil, dass sowas nicht zulässig wäre? Das ist die große Frage die ich mir stelle... Die Kosten belaufen sich auf: - Ausbildungskosten ca. 15000 Euro - Lohnkosten für die Ausibldung ca 18000 Euro Der Gesamtbetrag verringt sich um 1/36 pro Monat, den ich nach bestandener Laufbahnprüfung im Unternehmen bleibe. Ob dies so zulässig ist, ist mir ein wenig unklar. Die Sache mit den Ausbildungskosten sehe ich ja noch ein, aber dass dort auch die Lohnkosten aufgeführt sind?! Außerdem dachte ich, dass die Ausbildung zum Brandmeister ähnlich wie eine Lehre zu werten ist und keine reine Fortbildungsmaßnahme (ich brauch ja erstmal den Brandmeister um wich fortbilden zu können). Anderst ist dies meiner Meinung nach zb. bei einer Forbildung zum Leistellendisponent. Wäre wirklich interessant hierüber etwas konkretes zu erfahren, bzw ein Urteil zum Nachlesen. Geschrieben von Christopher Reber in einigen Bundesländern, wo der BIII als Abschluss dient, beinhaltet der BII meines Wissens keine Laufbahnprüfung. Wir schließen nur mit BII ab + Laufbahnprüfung. Ob in Bayern BIII Voraussetzung ist, weiß ich leider nicht. Kann da auch nichts darüber im Internet finden. Bin schon der ganzen Zeit auf der Suche nach einer Art Verordnung über die: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes in Bayern | ||||
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