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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Online Petition, die Nächste! ...psst! Ein 'Kunde' möchte schlafen! | 48 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 712506 | ||
Datum | 30.01.2012 16:51 MSG-Nr: [ 712506 ] | 15421 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian S. laut Gesetzteslage gibt es mir keinen bekannten Grund das DIE das dürfen, schliesslich meine ich ohne jetzt hier jeden § zu nennen, besagt das Gestz doch, dass man nur mit Blauchlicht und Martinshorn rumfahren darf. Siehe dazu §38 (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden. (Hervorhebung durch mich) Sowie: Sonderrechte im Straßenverkehr Insbesondere Seite 6, letzter Absatz und Seite 7. Das bei ausschließlicher Nutzung von blauem Blinklich das sofortige freie Bahn schaffen nicht angeordnet wird sollte klar sein. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | ||||
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