Rubrik | Sonstiges |
zurück
|
Thema | Führerscheinkontrolle FW; WAR: Auch nicht schlecht: Polizist ohne Führ | 22 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 712482 |
Datum | 30.01.2012 12:12 MSG-Nr: [ 712482 ] | 6539 x gelesen |
Infos: | 30.01.12 Prüfungspflicht: Besitz einer Fahrerlaubnis
|
Servus Anton,
Geschrieben von Anton K.
naja, dann ist aber der Kommandant "aus dem Schneider".
das bezog sich vorrangig eben auch auf (zusätzliche) anlassbezogene Kontrollen. Der Kontakt mit der Staatsanwaltschaft wurde bei uns vor einigen Jahren nach einem entsprechenden Vorfall in einer Feuerwehr aufgenommen. Ziel war es für die Zukunft ein für die Kommandanten sicheres Vorgehen zu gewährleisten und ihnen mögliche - und vor allem ausreichende! - Punkte für eine geeignete Dokumentation und Kontrolle aufzuzeigen.
Die Punkte, die in diesem Gespräch geklärt wurden, wurden den Kommandanten so dann auch zur Einführung empfohlen. Nachdem in der betreffenden Feuerwehr bereits so verfahren worden war (anlassbezogene Kontrolle der Führerscheine, vorab aber Verpflichtungserklärung der einzelnen Maschinisten), blieb bei diesem Kommandanten dann auch "nichts hängen".
Geschrieben von Anton K.
Er kann dann nicht mehr belangt werden, weil er einen FA(SB) ohne Fahrerlaubnis fahren ließ. Er hat ja seine Nachweispflicht erfüllt.
Das sollte das Ziel sein.
Geschrieben von Anton K.
So sollte es eigentlich auch in der Privatwirtschaft ablaufen.
Ist zwar nicht Privatwirtschaft, aber bei mir in der Dienststelle läuft das ähnlich. Und ansonsten: eindeutiges JA, auch in der Privatwirtschaft sollte sich das durchsetzen!
Gruß
Markus
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 29.01.2012 20:29 |
|
Thom7as 7K., Hermeskeil Auch nicht schlecht: Polizist ohne Führerschein | |