Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrad stv. Gruppenführer | 46 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 712363 |
Datum | 29.01.2012 20:05 MSG-Nr: [ 712363 ] | 12472 x gelesen |
Infos: | 29.01.12 FwVO Nds. Anlage 2
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Feuerwehr-Verordnung
Geschrieben von Christian W.
Ich kannte das noch so das der Gruppenführer Hauptlöschmeister wird
und der Stellvertreter Oberlöschmeister. Ist bei den anderen Ämtern ja auch so
das der Stellvertreter einen Dienstgrad niedrieger ist. Und nicht 2.
Das würde aber der FwVO entsprechen, denn die sagt:
Löschmeister = stellvertretender Führer der taktischen Einheiten
Hauptlöschmeister = Führer der Löschgruppe
(warum man hier einmal ganz allgemein taktische Einheit und einmal spezifisch von der Gruppe schreibt, muß ich auch nicht verstehen...)
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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