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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haus- & Hofrecht im Einsatzfall | 15 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 712024 | ||
Datum | 25.01.2012 14:21 MSG-Nr: [ 712024 ] | 3164 x gelesen | ||
Geschrieben von Dennis E. Auch in diesem Fall sollte ja die Grundrechte nur soweit eingeschränkt werden wie nötig, also dass nicht gleich 20 Mann die Bude stürmen und alles kaputt kloppen. Das wäre dann unverhältnismäßig. Es ist sogar noch schlimmer, die Feuerwehr darf nicht nur das Grundstück und das Haus betreten, sondern auch das Nachbargrundstück und im Mehrfamilienhaus die Wohnung darunter, darüber oder daneben betreten. Eigentlich haben wir da als Feuerwehr größere und stärkere Rechte als die Polizei. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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