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Landesfeuerwehrverband
Vorbeugender Brandschutz
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
Thema[Frage] Kennzeichnung von Brandschutzschotts9 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)712016
Datum25.01.2012 12:47      MSG-Nr: [ 712016 ]2619 x gelesen

Hallo,
rrrrrichtich, man kann nur noch ergänzen

Geschrieben von Andreas B.Brandschotts benötigen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis,
eine Zustimmung im Einzelfall,
in diesen ist auch geregelt wie das Schott zu kennzeichnen ist.
Zusatz: Es ist auch geregelt, ob der Einbauende eine Übereinstimmungsbestätigung für den zulassungskonformen Einbau auszustellen hat.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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 25.01.2012 11:10 Udo 7B., Aichhalden
 25.01.2012 12:34 ., Haan / Rhld
 25.01.2012 12:47 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 25.01.2012 13:21 Hara7ld 7S., Köln
 25.01.2012 13:25 Udo 7B., Aichhalden
 25.01.2012 13:57 Hara7ld 7S., Köln
 25.01.2012 15:39 Udo 7B., Aichhalden
 30.01.2012 08:58 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 25.01.2012 15:41 Udo 7B., Aichhalden

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