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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haus- & Hofrecht im Einsatzfall | 15 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 711863 | ||
Datum | 24.01.2012 14:10 MSG-Nr: [ 711863 ] | 4381 x gelesen | ||
Hi, in Hessen ist das in §64 HBKG geregelt. Ich gehe mal davon aus, dass es entsprechende Regelungen in den jeweiligen Landesgesetzen gibt. MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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