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Thema | Ersthelfer bei einem Verkehrsunfall in Zivil - sich erkennen geben? | 102 Beiträge | ||
Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 711525 | ||
Datum | 22.01.2012 11:34 MSG-Nr: [ 711525 ] | 52417 x gelesen | ||
Geschrieben von Oswald B. Dann werde Ich lieber das geschehen in Ruhe beobachten. Das Unterlassen einer Alarmierung notwendiger Hilfe kann Dir als unterlassene Hilfeleistung im Sinne §323 StGB abgelastet werden! Ich "Oute" mich auch nicht wenn ich in der Leitstelle anrufe. Ich denke meine Lagemeldungen tun das von sich aus, wenn nicht ein ehemaliger Kollege am Telefon sitzt. Geschrieben von Oswald B. und der Zugführer mürrisch über Funk zum Disponent sagte: Das muss sich ein Disponent am Tag gefühlte hundert Mal anhören. Das hat weder mit Deinem Anruf noch mit der Arbeit des Disponenten zu tun. Du sagt was Du siehst, er schickt nach AAO und dem schlimmsten anzunehmenden Eisatzstichwort. Das Problem liegt einzig und allein am Zugführer, dem offensichtlich der entsprechende Weit- und Einblick fehlt. Meiner Erfahrung nach sind das aber genau die selben Zugführer, die sich aufregen wenn sie zu irgend einem Ereignis nicht geschickt werden. Wer soll denen irgend etwas recht machen? Geschrieben von Oswald B. Antwort des Disponent: Da muss doch ein Feuerwehrmann anwesend sein, "der hat diese Angaben gemacht." OK, das war eine blöde Antwort. Aber da ich das Leitstellengeschäft auch aus (leidvoller) Erfahrung kenne bitte ich es nachzusehen. Gruß Knut Damit Google nicht mehr bemüht werden muss: XING | ||||
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