Hallo,
Geschrieben von Linus D.Ein als LF 8/6 beschafftes Fahrzeug wird nur zum LF 10, wenn man die Fahrzeugpumpe tauscht und den Tankinhalt und die Beladung entsprechend anpasst.
Vielfach liegen und lagen die Pumpen deutlich über den geforderten Werten. Dafür gibt es Pumpenkennlinien und Garantiepunkte. Erfüllt nun die 8er Pumpe die Garantiepunkte der 10er, so wäre ein Pumpentausch nicht erforderlich, strenggenommen müßte eher der Hersteller nur eine Aufstufung der Pumpe bescheinigen (wenn man hier bürokratisch korrekt vorgehen wollte). Der Mindesttankinhalt beim LF8/6 ist 600l, beim LF10/6 auch, die Beladung dürfte auch nicht so weit abweichen, die könnte man sicherlich anpassen. Wenn diese Punkte zutreffen, sollte einer Umbenennung nichts im Wege stehen.
Gruß,
Michael
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