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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Beschaffung eines HLF 10 | 46 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 711041 | ||
| Datum | 18.01.2012 11:17 MSG-Nr: [ 711041 ] | 9185 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jens C. Feuerwehrfahrgestelle haben andere Abgasanlagen und ein anderes Überwachungsmanagement der Elektronik. Bei zivilen Fahrgestellen gibt es automatische Drosseln, wenn die Abgasreinigung nicht mehr richtig funktioniert oder andere sicherheits- oder umweltrelevante Dinge ausfallen. Bei Feuerwehrfahrgestellen gibt es diese Einschränkungen nicht, die laufen dann im "Notbetrieb" ganz normal weiter. Das gibt es nur dann nicht, wenn man das auch in seiner Ausschreibung entsprechend gefordert hat. Sonst kann man auch bei Feuerwehrs ein in der Beziehung handelsübliches Fahrgestell erhalten. Geschrieben von Jens C. Das kann man zwar sicherlich umprogramieren, ist aber wahrscheinlich sehr aufwändig und nur vom Hersteller durchführbar. Oder durch Kompletttausch und aufwändige Anpassung von Steuergeräten. Das geht schon damit an, dass man evtl. den (digitalen) Tachographen weglassen will oder aber die Abregelung der Höchstgeschwindigkeit auf die feuerwehrseitig erlaubten 100km/h setzen lassen will. Da sind Einsparungen ganz schnell aufgefressen. Gruß, Michael | ||||
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