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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Alternative zum 1000 W Scheinwerfer | 49 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 710644 | ||
Datum | 16.01.2012 19:06 MSG-Nr: [ 710644 ] | 15680 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan H. Nun stellt sich wieder die Frage, ab wann man im Auftrag der Feuerwehr tätig wird. Im Zweifelfall ist man immer der, der es gebaut hat und somit in den Verkehr gebracht hat. Dazu habe ich vor einigen Jahren (leider) mal einen Juristen ausgequetscht. Der fragte nur: - Wer hat es (überwiegend) Bezahlt? - Wo wurde es gebaut? - Wer hat es gewusst? Damit hatte es sich für den ersten Anschein geklärt. Etwas anderes ist es, wenn die Sachen Geheim eingebracht und benutzt werden und bei den regelmäßigen Kontrollen nach BetrSichVO hinterzogen werden. Dann sieht es anders aus. Bedenke folgendes. Da hast du einen Maulschlüssel der etwas du lang/dick/breit ist und du flext ein Stück ab. Dann bist du vor der ersten Benutzung zu einer neuen CE Erteilung verpflichtet. Im Zweifel macht das der Schlosser vor Ort. | ||||
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