Wir planen evt. ein HLF 20 im Gesamtwert von 315.000 auszuschreiben. Da die Beladung, bis auf einige Teile bzw Teile die erneutert werden müssen, komplet vorhanden ist bleibt halt recht viel Geld für Extras am Fahrgestell bzw Aufbau übrig.
Vlt. habe ich die Frage falsch gestellt. Im Vorfeld vor einer Ausschreibung, nimmt man ja einige Angebote, Preislisten usw zur Hand um zu sehn was für das Geld möglich ist. Dann kommt noch hin zu das manche Hersteller Ausstattung anbieten, die sonst kein Händler im Programm hat. Die ich aber gerne hätte, wenn der Hersteller den Zuschlag bekommt. Vorraussetzung ist dafür das ich den Gesamtwert nicht über schreite und es auch ausgeschrieben hab. Aber ich muss ja die Ausschreibung so gestallten, dass ich nicht genau auf den einen Hersteller ausschreibe oder?
Solange ich mit Eventual- / Optionalpos. im Rahmen der 315.000 bleibe, kann ich nichts falsch machen?
Der Gesamtpreis des Angebotes beinhaltet doch nur die "Festenpos." oder? die Eventual-/ Optionalpos. müssen doch später erst enschieden und dazu gerechnet werden oder?
Wann kommen die Eventualpos. / Optionalpos. ins Spiel? Bei der Angebotsauswertung ( ausrechnen und vergleichen der Angebote MIT den Pos.)? Bei der Gesamtwertung in den Bereichen Nutzen, Qualität, Technik? oder erst nach Vergabe des Zuschlags?
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