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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaUmgang mit Beamten!6 Beiträge
AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW709560
Datum09.01.2012 10:28      MSG-Nr: [ 709560 ]2428 x gelesen

...es kommt auch auf die nach der Umsetzung ausgeübte tätigkeit an. Sind die Beamten noch im Einsatzdienst tätig oder nicht? Damit würde sich auch sofort klären, ob sie berechtigt sind die Feuewerhrzulage weiterhin zu bekommen.

Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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 09.01.2012 07:19 nico7 b.7, HH
 09.01.2012 07:46 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 09.01.2012 08:24 nico7 b.7, HH
 09.01.2012 09:01 Matt7hia7s O7., Waldems
 09.01.2012 10:28 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 09.01.2012 11:18 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf

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