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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Umgang mit Beamten! | 6 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 709560 | ||
Datum | 09.01.2012 10:28 MSG-Nr: [ 709560 ] | 2428 x gelesen | ||
...es kommt auch auf die nach der Umsetzung ausgeübte tätigkeit an. Sind die Beamten noch im Einsatzdienst tätig oder nicht? Damit würde sich auch sofort klären, ob sie berechtigt sind die Feuewerhrzulage weiterhin zu bekommen. Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | ||||
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