Hallo,
ich schreibe zwar selten nach VOL aus - sondern meistens nach VOB -, aber da wir als öffentliche Hand alle gehalten sind, möglichst kostengünstig zu arbeiten, kannst Du so eine Position als Alternativposition nur dann werten, wenn sie nicht zu einer Kostensteigerung führt.
Das kannst Du nur umgehen, wenn Du bei einem höheren Beschaffungspreis ggfs. geringere Betriebs- und Wartungskosten nachweisen kannst.
Außerdem ist die Wertung der Angebote dadurch erschwert, dass Du, wenn Du solche Positionsarten verwendest, alle Angebote mit allen sinnvoll möglichen Konfigurationen nachrechnen musst.
Einfacher ist da evtl., bestimmte Nebenangebote zuzulassen. Das ist meistens übersichtlicher bei der Vergabe, macht aber mehr Arbeit bei der Leistungsbeschreibung, da man da genau definieren muss, was man denn zulässt.
Eine andere Variante wäre, die Ausschreibung nicht so eng zu fassen. Also "Lichtmast in 2x1000W Halogen oder anderer Lampentyp mit mindestens gleicher Lichtstärke bei gleicher Lichtpunkthöhe und gleichem Abstand. Leistungsaufnahme max. 2000 W, Betrieb über im Fahrzeug mitgeführten Stromerzeuger nach DIN..." (nur ein Beispiel!)
Außerdem: Auch wenn die Politik das Geld schon genehmigt hat, heißt das ja nicht, dass man die Summe auch ausnutzen muss. Sparsamkeit macht da im Moment einen guten Eindruck.
Gruß,
Jens
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|