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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Umgang mit Feuerwehrangehörigen | 4 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 708225 | ||
Datum | 29.12.2011 12:08 MSG-Nr: [ 708225 ] | 3614 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk S. Wieder ein Beispiel für den Einfallsreichtum der Dienstherren!!!!!!!!! 1.) Deine "!"-Taste klemmt. 2.) Beim Versuch, den Urlaubsanspruch im Schichtdienst anhand der geltenden Regelungen auszurechnen, haben sich schon so viele das Hirn verknotet, dass man da wohl gespannt auf das Ergebnis vom VG warten darf (und sollte!). Ob es dann richtig ist, wird sich zeigen, aber es ist dann zumindest eine verbindliche Basis. 3.) Liest sich wie "Au, Mist, da haben welche geklagt, und wir haben noch gar nicht gesagt, dass wir das auch fordern" Gewerkschaften schreiben schon mal eher "In einem von der [xy] angestoßenen Musterprozess wird festgestellt werden, dass/ob..." Das liest sich dann auch irgendwie "aktiver". Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. | ||||
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