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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Türöffnungswerkezug unter Verschluss | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 707720 | ||
Datum | 25.12.2011 15:01 MSG-Nr: [ 707720 ] | 4124 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian W. Gibt es ein Gesetz (Verodnung/ Erlass) in dem geregelt ist, dass das Türöffnungswerkzeug unter Verschluss Kurz und knapp: Nein. Und wenn jemand etwas anderes behauptet, dann muß er beweisen, dass es diese rechtlich verbindliche Vorschrift gibt ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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