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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Sozialauswahl und Freiwillige Feuerwehr - ein interessantes Urteil | 23 Beiträge | ||
| Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 707538 | ||
| Datum | 23.12.2011 15:52 MSG-Nr: [ 707538 ] | 7656 x gelesen | ||
Könnte..... kommt eigentlich nur auf die Formulierung der Stellenanzeige an denke ich mal... aber um die ganze Sache bei Neueinstellungen evtl. rechtlich dingfest zu machen..warum schreibt dann die Stadt/Gemeinde nicht ganz einfach in die Stellen(aus)beschreibung das eben die Stelle zu xy % allgemeinen feuerwehrtechnischen Aufgaben ausmacht. Tagesalarmbereitschaft....ggf. Versorgungsfahrten zum FTZ usw...und Einstellungsvoraussetzungen eben diverse Lehrgänge....FS-Besitz usw. sind. Grüße | ||||
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