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Feuerwehrdienstvorschrift
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaErste Hilfe Ausbildung7 Beiträge
AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz706841
Datum16.12.2011 16:23      MSG-Nr: [ 706841 ]2485 x gelesen

Geschrieben von Marcel L.Ich bin auf der Suche nach der Vorschrift, die den Kräften der Freiwilligen Feuerwehren (hier: Niedersachsen) vorschreibt, in zeitl. Abständen entweder das Erste Hilfe Training bzw. einen neuen Lehrgang zu absolvieren.
Wäre auch zu schön wenn dies einheitlich geregelt wäre :-(
Gemäß FwDV2 gehört der Erste-Hilfe Kurs zur Grundausbildung und soll 16 UE umfassen...
Im Teil 2 der Grundausbildung ist nochmals ein Training von 4UE vorgesehen...
Gemäß der FwDV ist dann damit das "Soll" erfüllt und du kannst eine Fortbildung letztendlich nur auf Standortebene durchsetzten. Dies wird von der FwDV2 in den Absätzen 1.9 und 1.10 gedeckt.
Aus Sicht des Unfallversicherungsträgers kommen zusätzlich noch die UVVen und deren Handlungsempfehlungen hinzu.
§15 der GUV-V C53.Die Feuerwehrangehörigen sind im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die Gefahren im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu unterweisen.
Da dies natürlich sehr schwammig ist, hat der Verband der Unfallkassen eine Handlungsanweisung oder Information dazu heraus gegeben. Die GUV-I 8651 geht auf die Erste-Hilfe recht ausführlich ein und fordert auch eine gesicherte Fortbildung (übrigens innerhalb von zwei Jahren). Da dies an der GUV-V A1 Grundsätze der Prävention aufgehängt ist, kann sich der Versicherungsträger auch an den Kosten beteiligen. Vermutlich wird er es auch tun, wenn der für die Einhaltung der UVV verantwortliche Träger der Feuerwehr einfach mal freundlich anfragt :-)
Die dazu gehörende Schutzzieldefinition:
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit die erforderlichen Einrichtungen, insbesondere Melde Einrichtungen, Sanitätsräume, Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel und das erforderliche Personal, insbesondere Ersthelfer und Betriebssanitäter zur Verfügung stehen sowie nach einem Unfall sofort Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird. Man muss halt nur dem "Unternehmer" und dessen Beauftragten mal auf die Finger klopfen....

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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