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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Lehrfilme eintreffen am Gerätehaus / Einsatzfahrt | 8 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 706435 | ||
Datum | 13.12.2011 19:23 MSG-Nr: [ 706435 ] | 3391 x gelesen | ||
N'Abend :) ist zwar nicht ganz das, was Du suchst, aber ggf. hilft es weiter. In dieser Diskussion habe ich seinerzeit eine Präsentation (PDF-Datei) aus meiner Feder zum Thema "Rechte und Pflichten von der Alarmierung bis zum Einsatzort oder aber über die Nutzung von Sonderrechten, blauem Blinklicht in Verbindung mit dem Einsatzhorn und ein bisschen mehr " verlinkt. Schau es Dir einfach mal an, es könnte das Ein oder Andere, was Du direkt bzw. indirekt angedeutet hast, klarstellen bzw. dazu Beitragen, zu verstehen, wo der kleine aber feine Unterschied zwischen Sonder- und "Wege"-rechten liegt. Gruß Thomas Alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... ach ja, nochwas ... "Wer Ironie findet, darf sie behalten" :) | ||||
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