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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAusgleich Mehrarbeit9 Beiträge
AutorKlau8s S8., München / Bayern706294
Datum12.12.2011 15:55      MSG-Nr: [ 706294 ]4469 x gelesen

Na hier ist doch alles mit aller Deutlischkeit gesagt, was erwartest du ? das er feucht zurück drückt ?



Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot. (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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 23.11.2011 22:45 Fran7k B7., Detmold
 24.11.2011 06:11 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 12.12.2011 12:46 ., Oberhausen
 12.12.2011 13:27 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 12.12.2011 13:36 Mich7ael7 B.7, Freigericht
 12.12.2011 13:46 ., München
 12.12.2011 15:49 ., Oberhausen
 12.12.2011 15:55 ., München
 15.12.2011 17:28 Kevi7n 7K., Cottbus

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