News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Feuerwehrgesetz
Feuerwehrgesetz
Feuerwehrmann
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBei Umzug zwangsweise Austritt aus der Wehr?23 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg705455
Datum05.12.2011 22:02      MSG-Nr: [ 705455 ]7116 x gelesen

Geschrieben von Michael W.§ 13 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes

(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung zu entlassen, wenn

er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder (...)



Das ist nur der eine Teil der Medaille.

Das gilt für Dich auf Antrag. Genauso kann aber in diesem Fall auch die Gemeinde von sich aus die Entlassung durchführen. Siese §13 Abs. 2 S. 2 FwG Ba-Wü.

Ich halte aber nicht viel von "Ab-Und-Zu-Feuerwehrmännern", die ab und zu mal da sind, nicht regelmäßig an den Ausbildungsdiensten teilnehmen, aber dann Einsätze mitfahren wollen. Dafür ist unsere Aufgabe deutlich zu anspruchsvoll. Neben dem Antrag auf Entlassung aus dem Einsatzdienst wäre noch die Möglichkeit des §14 Abs. 3 FwG Ba-Wü gegeben.

"(3) Aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Gemeindefeuerwehr auf Antrag vom Feuerwehrkommandanten vorübergehend von seinen Dienstpflichten nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 befreit werden."

Das ist in der Tat eine neue Regelung die kaum jemand kennt. Hier wäre dann eine klare Linie. Du nimmst nicht an Übungen und Einsätzen Teil, bleibst aber dennoch in der Wehr. Und wenn Du wieder zurück ziehst kannst Du einfach wieder den Status ändern lassen. Das spart das Entlassungs- und Aufnahmeverfahren.

m.E. ist alles andere unfair gegenüber den FM, die regelmäßig da sind, sich fortbilden,... Was sollen die von einem Ab-Und-Zu-Feuerwerhamann halten?


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 05.12.2011 11:29 Mich7ael7 W.7, Freiburg
 05.12.2011 11:38 Juli7a S7., Schramberg
 05.12.2011 11:41 Davi7d J7., Kaiserstuhl
 05.12.2011 11:51 ., Thierstein und Magdeburg
 05.12.2011 11:41 Knut7 K.7, Nordendorf
 05.12.2011 11:54 Mich7ael7 W.7, Freiburg
 05.12.2011 12:02 Thom7as 7K., Hermeskeil
 05.12.2011 13:00 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 05.12.2011 14:02 Knut7 K.7, Nordendorf
 05.12.2011 11:53 Thom7as 7K., Hermeskeil
 05.12.2011 12:02 Mark7us 7M., Idstein
 05.12.2011 13:49 Mich7ael7 D.7, Zeven
 07.12.2011 10:08 Mark7us 7M., Idstein
 07.12.2011 11:02 Mich7ael7 D.7, Zeven
 07.12.2011 13:17 Mark7us 7M., Idstein
 07.12.2011 13:33 Stef7an 7O., Schöngeising
 07.12.2011 14:08 Mark7us 7M., Idstein
 07.12.2011 14:58 Stef7an 7O., Schöngeising
 07.12.2011 15:49 Mark7us 7M., Idstein
 05.12.2011 12:25 ., Frankfurt
 05.12.2011 13:23 Stef7an 7O., Schöngeising
 05.12.2011 16:52 Rola7nd 7K., Reute
 05.12.2011 22:02 Chri7sti7an 7F., Wernau

0.340


Bei Umzug zwangsweise Austritt aus der Wehr? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt