Auf eine dezente "Schlamperei" darf ich noch hinweisen:
Der Pannenstreifen darf gem. § 46 Abs. 4 lit. d STVO nach wie vor nicht befahren werden...
Dem Verkehrsausschuss war die Problematik an sich bewusst, s. http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2011/PK0658/
Zunächst äußerten die Abgeordneten Gabriela Moser (G), Christoph Hagen (B), Gerhard Deimek (F) und Sigisbert Dolinschek (B) Bedenken bezüglich des Pannenstreifens. Dieser sei nun einmal dazu vorgesehen, einem havarierten Fahrzeug eine Abstellfläche zu bieten. Werde dieser nun zu einer Art zusätzlichem Fahrstreifen, so würde dies nur für Verwirrung und damit für Verunsicherung und Gefahr sorgen. Abgeordneter Johann Rädler (V) meinte hingegen, alles was Einsatzfahrzeuge schneller durch den Stau bringe, sei zu begrüßen. Diese Ansicht teilte auch Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S).
Bundesministerin Doris Bures unterstrich diese Auffassung. Sie zeigte sich überzeugt davon, dass ein schnelleres Eintreffen von Einsatzfahrzeugen am Unfallort dafür sorgen werde, dass es weniger Tote im Straßenverkehr geben werde. Nachdem die Regierungsparteien in einer eigenen Ausschussfeststellung festgehalten hatten, dass der Pannenstreifen nur zur Bildung einer "Rettungsgasse" befahren werden dürfe, stimmte auch die Opposition der Vorlage zu.
..nur ist die Ausschussfeststellung nicht kundmachungspflichtig, die Berichterstattung im Nationalrat auch nicht - wird in der Praxis noch lustig
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