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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Landesregierung stärkt Ziegler den Rücken | 14 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 704323 | ||
Datum | 26.11.2011 20:42 MSG-Nr: [ 704323 ] | 4222 x gelesen | ||
Geschrieben von Knut K. Und das war es dann auch schon... in meinen Augen nicht genug! warum werden die nicht haftbar gemacht? Um diese Frage kümmert sich routinemäßig die StA. Der wird quasi jeder Insolvenzfall vorgelegt. Und wenn das was strafrechtlich relevantes vorgefallen ist, dann wird sie auch damit umzugehen wissen. Und wenn strafrechtlich gewisse Delikte festgestellt werden, dann ist auch der Zivilklageweg offen. Und wenn nichts dran ist, sonder schlicht nur eine ganz normale Insolvenz weil eben im Geschäftsleben auch mal was schief gehen kann, dann hat man bewußt für den Fall eine entsprechende Rechtsform gewählt um eben die persönliche Haftung (soweit möglich) zu minimieren. Das ist aber gemeinhin schwerer als man denkt und ich kenne aus meinem beruflichen Umfeld einen Fall, den hat die GmbH & Co. KG trotzdem Haus und Hof nach der Insolvenz gekostet und er lebt heute in Privatinsolvenz... Man nennt das auch unternehmerisches Risiko. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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