Rubrik | Einsatz |
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Thema | Selbstenzündung Solaranlagen | 18 Beiträge |
Autor | Jan 8Hin8ner8k B8., Helgoland / S.-H. | 703942 |
Datum | 24.11.2011 12:35 MSG-Nr: [ 703942 ] | 4360 x gelesen |
Infos: | 23.11.11 Andere "brandgefährliche" Elektrogeräte... 23.11.11 Informationen für Einsatzkräfte von Feuerwehr etc. 23.11.11 Infobroschüre: Brandschutzgerechte Planung, Errichtung u. Instandhaltung von PV-Anlagen
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1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Äähm, Jein...
Jeder Elektrofachbetrieb ist ja verpflichtet sich an die anerkannten Regeln der Technik zu halten (VDE, BG, etc. etc.) und dort ist auch ganz klar geregelt das elektrische Anlagen vor der Erstinbetriebnahme zu prüfen und zu Dokumentieren sind. (Isolationsmessung, Schleifenimpendanz, durchgängigkeit des Schutzleiters etc.)
Also meines wissens nach werden solche Anlagen nicht abgenommen, es kann natürlich vorkommen das, dass örtliche EVU den Anschluss an das Netz verweigert weil die Anlage nicht "State of the art" ist... aber Die sind nun mal nicht immer vor Ort...
Wenn natürlich die Versicherung, nach einem Schadenfeuer feststellt, das der Errichter der Anlage nicht Qualifiziert war oder die o.g. Dokumente nicht nachweisen kann bzw. beim bau der Anlage "geschlampt" hat, wird die Versicherung sicherlich Regressansprüchen an den Errichter stellen, da kann schon mal eine Existenz bei drauf gehen..
Alles was Ich hier schreibe spiegelt allein meine eigene Meinung wieder.
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| 23.11.2011 15:58 |
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Anto7n K7., Mühlhausen |
| 23.11.2011 16:04 |
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., Dinslaken |
| 23.11.2011 16:47 |
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Anto7n K7., Mühlhausen |
| 23.11.2011 16:51 |
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., Dinslaken | |