Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | OPTA Regelung in NRW | 89 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 703717 |
Datum | 23.11.2011 08:25 MSG-Nr: [ 703717 ] | 24718 x gelesen |
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Technische Hilfeleistung
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Gerätewagen
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Ulrich C.1. Das glaubst Du nur... 43 heißt nämlich
- in NRW HLF 20/16 (oder künftig HLF 20)... (dito in Bremen, Mecklenburg-VP, Sachsen-Anhalt,
- in Bayern wäre das ein LF 8(/6) ohne THL
- in Hessen ein LF 10/6
- im Saarland ein LF 16/12 oder LF 20(/16)
- in RLP ein LF 20(/16)
Und das kann man noch steigern, denn wenn es aus Nds kommt, ist es
von der Fw ein Kran / RW / GW
oder aus dem RD-Bereich ein RTW
und jetzt versuch mal, ohne vorgesezte Kennung (Florian Rot-Kreuz ect.) zu erkennen, was da kommt oder wer mit dir spricht.
Gruß
Heinrich
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