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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | OPTA Regelung in NRW | 89 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 703359 | ||
Datum | 21.11.2011 13:00 MSG-Nr: [ 703359 ] | 26565 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich C. Die eigentliche Vereinbarung, zumindest das bundeseinheitlich zu regeln ist schon Geschichte und jeder macht was eigenes. ... nein, keines mir bekanntes Länderkonzept widerspricht der OPTA-Richtlinie des AIuK. Es wird "nur" der Gestaltungsspielraum bei der Füllung des Blockes 4.1 (örtliche Zuordnung) genutzt. Und für den Block 4.2 ist wird überall die taktische Kurzbezeichnung eingetragen (nun kann man sich länglich streiten ob es da NRW-mäßig sinnvoll ist aus dem 20 Jahre alten LF 16/12 ein HLF20 zu machen oder es Hessen-mäßig bei einem LF16/12 zu belassen). Zur Aussprache sagt die OPTA-RiLi fast nichts, nur: "Es ist zu unterscheiden zwischen OPTA, (...) und Sprechweise des Funkrufnamens. Diese können, müssen allerdings nicht zwingend identisch sein." Da Ganze ist (leider) nicht das Optimum, aber auch nicht schlechter wie bisher mit FMS (samt NRW-Umwidmung) und Funkrufname - m.E. sogar etwas besser, weil aussagekräftiger. Geschrieben von Ulrich C. Es wird noch besser, wenn es zu getrennten Bezeichnungen/Benennungen im analogen und digitalen Bereich kommt - und das noch jeweils unterschiedlich... ... auch wenn Du das mehrfach wiederholst: mir ist keiner bekannt der das machen will (ich bin mit Dir einig, dass das dann absoluter Unsinn wäre) Gruß Gerhard | ||||
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