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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | '894 Euro, weil der Rauchmelder piepte' | 66 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 702698 | ||
Datum | 15.11.2011 20:58 MSG-Nr: [ 702698 ] | 24308 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Klaus D. Allerdings muß die Frage erlaubt sein, weshalb ein Riesenaufgebot losfährt, wenn möglicherweise für solche Fälle eine Gruppe ausreichend wäre, von mir aus auch bestehend aus einem (T)LF und einer DL (oder vergleichbar). ... weil (in HE) der Verordnungsgeber (= Land) regelt (Runderlass "Einsatzstichwörter"): Meldebild: - F 2: Brand -- Wohnungsbrand (...) oder Rauchentwicklung: 2 Gruppen (...) 3 Atemschutztrupps bzw. - F BMA -- Meldung einer Brandmeldeanlage: 2 Gruppen (...) 3 Atemschutztrupps F "mal schauen" gibts da nicht und bei "F1" (1 Gruppe) steht definitiv nichts was nur annäherrnd mit einem Brand in einem Wohngebäude in Zusammenhang zu bringen ist Geschrieben von Klaus D. Soweit mir bekannt, zwingt sie keinem Gebäudebesitzer eine GMA auf. Und das würde die Polizei dann wieder von der Feuerwehr unterscheiden. ;o) ... die wenigsten BMA haben als Grundlage das jeweilige Brandschutzgesetz sondern die jeweilige Bauordnung (als "Kompensationsmaßnahme" -> wenn der Bauherr anders (mit höheren Sicherheitsstandards) bauen würde , bräuchte er auch vielfach keine BMA). Die Forderung ist somit formal (und in den Landkreisen auch faktisch) nicht "von der Feuerwehr". Gruß Gerhard | ||||
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