Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | '894 Euro, weil der Rauchmelder piepte' | 66 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 702275 |
Datum | 13.11.2011 12:42 MSG-Nr: [ 702275 ] | 26486 x gelesen |
Brandmeldeanlage
Brandmeldeanlage
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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Geschrieben von Uwe S.gibt es vielleicht doch einen Spielraum, den man diskutieren kann?
Eigentlich gibt es den Spielraum nicht.
Feuer im Gebäude --> hier insbesondere Wohnhaus --> Min. 1 Lz. da von Menschenleben in Gefahr auszugehen ist.
Auslösung einer BMA z.B. in einem Gewerbetrieb: Hier kann auch ein kleinerer Kräfteansatz gelten, da in einem normalen Betrieb davon auszugehen ist, das alle Ma. den Arbeitsplatz zügig verlassen können und nicht (wie in Wohngebäuden auch tagsüber manchmal) schlafen. Durch die frühzeitige Erkennung eines Schadenfeuers bei einer echten BMA ist bei zügigem Eintreffen auch mit einem Brand kleinerem Umfangs zu rechnen. Nichts desto trotz muss so etwas natürlich immer vor Ort geregelt werden. Eine FF mit ha. Wache/BF kann zügiger eingreifen als eine reine FF, somit kann der Kräfteansatz hier evtl. kleiner ausfallen. Ebenso weil hier eine größere Planungssicherheit herrscht.
Wird aber nur (wie in dem Fall mit dem ausgelösten Rm.) eine FF alarmiert, so ist es vernünftig diesen Kräfteansatz zu nehmen.
Gruß
Christian
Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!
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| 12.11.2011 20:50 |
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Kay 7S., Seester |
| 12.11.2011 21:02 |
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., Nürnberg |
| 13.11.2011 10:18 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 13.11.2011 11:46 |
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Henn7ing7 K.7, Dortmund |
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Uwe 7S., Bürstadt |
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., Bremervörde |
| 13.11.2011 12:42 |
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Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten | |