Rubrik | Berufsfeuerwehr |
zurück
|
Thema | Oberbrandmeister klagt auf Nachzahlung der Überstunden | 78 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Friedberg / Hessen | 701805 |
Datum | 09.11.2011 21:21 MSG-Nr: [ 701805 ] | 19956 x gelesen |
Hallo Christian,
Geschrieben von Christian T.Muss denn jetzt ein jeder seine Interessenvertretung unter der unterschrift stehen haben?
Zumal diese Interessenvertretung ja noch nicht einmal etwas mit dem gefällten Urteil zu tun hat. Ich schreib ja auch nicht welchen Vereinen ich noch so angehöre - dafür ist doch in der Visitenkarte ausreichend Platz.
Ich halte es in diesem Fall sogar für außerordentlich angebracht, die Mitgliedschaft herauszustellen, so kann ein jeder die Beiträge einordnen.
Und was die Klagen nach sich ziehen werden, werden wir sehen, angesichts der Haltung einiger frage ich mich aber allen Ernstes, ob es nun zukünftig zweierlei Recht gibt, eines, an das ich mich halte, weil es mir grad in den Kram passt, und eines, dass ich ablehne, weil ich z. B. persönliche Nachteile befürchte.
Ernsthaft jemanden dafür zu kritisieren, weil er sein Geld für geleistete Stunden einfordert, ist für mich vorsichtig gesagt nicht nachvollziehbar, seit Abschaffung der Sklaverei sind Arbeitnehmer (dazu zähle ich jetzt auch mal Berufsfeuerwehrleute) für ihre Tätigkeiten zu entlohnen.
Schönen Abend noch
Andreas Bösch
Alles meine Meinung
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 02.11.2011 09:28 |
 |
Andi7 E.7, Emden |
| 02.11.2011 15:09 |
 |
Andi7 E.7, Emden |
| 02.11.2011 15:15 |
 |
., Nürnberg | |