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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Oberbrandmeister klagt auf Nachzahlung der Überstunden | 78 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 701803 | ||
Datum | 09.11.2011 21:05 MSG-Nr: [ 701803 ] | 19593 x gelesen | ||
Ihr könnt ihr darüber ärgern oder nicht - Was Recht ist wurde geurteilt, wie es jetzt konkret umgesetzt wird ist noch nicht raus. Nur hoffentlich sind sich auch all die Kläger bewusst darüber, was diese Klage im Endeffekt alles nach sich ziehen wird. Oder wird da evtl. auch von Arbeitnehmerseite mit zweierlei Maß gemessen und vielleicht doch lieber die ein oder andere Rosine herausgepickt? Muss denn jetzt ein jeder seine Interessenvertretung unter der unterschrift stehen haben? Zumal diese Interessenvertretung ja noch nicht einmal etwas mit dem gefällten Urteil zu tun hat. Ich schreib ja auch nicht welchen Vereinen ich noch so angehöre - dafür ist doch in der Visitenkarte ausreichend Platz. Und ja, ich stehe dazu: Wenn ein Beamter interna an die Öffentlichkeit trägt muss er damit rechnen das es Ärger gibt. Anders sieht es aus, wenn z.B. der Personalrat eine offizielle Mitteilung an die Presse macht. Was mir jedoch auch aufgefallen ist, das es eine Interessenvertretung gibt, die sich für 100.000! deutsche Berufsfeuerwehrleute (inkl. der Werkfeuerwehrleute, die natürlich durch ihre Gewerkschaften nicht vertreten werden) einsetzen will - und genau diese Interessenvertretung kann sich bisher nicht wirklich irgend einen Erfolg auf die Fahne schreiben. Abgesehen davon, dass sie immer am lautesten schreien....... Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | ||||
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