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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Markierungsstreifen Dräger HPS 6200 | 15 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Pulsnitz / Sachsen | 701792 | ||
Datum | 09.11.2011 17:29 MSG-Nr: [ 701792 ] | 6799 x gelesen | ||
Hallo ! Ich benutz mal diesen älteren Thread um meine Frage loszuwerden. Dürfen an einem HPS 6200 (oder anderen Helm) nach der DIN EN 443:2008 überhaupt Helmkennzeichnungen ( AS,GF,ZF,WL etc.) angebracht werden? Laut Gebrauchsanweisung steht da (Zitat): "Veränderungen am Feuerwehrhelm Der Feuerwehrhelm HPS 6200 und das Visier entsprechen in der serienmäßigen Ausführung den geltenden Normen und dürfen nicht verändert oder mit fremden Bauteilen bestückt werden. ..... oder andere Veränderungen am Feuerwehrhelm HPS 6200 können die Schutzfunktion beeinträchtigen und führen zu einem Erlöschen der Zulassung. " In wie weit trifft das auf die Klebestreifen zu? Meines Wissens gibt es die nicht als geprüftes Zubehör wie etwa die Reflexstreifen. Zählen die Klebestreifen als "fremdes Bauteil" oder "andere Veränderung" ? Verlier ich damit die Zulassung? Ich hoffe das Thema war hier noch nicht , hab es jedenfalls in der Suche nicht gefunden. Auch bitte keine Diskussion über Sinn oder Unsinn der Kennzeichnung. MfG Thomas | ||||
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