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Technisches Hilfswerk
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RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaSchon mal nach CSA in ebay gesucht?8 Beiträge
AutorRalf8 R.8, Reken / NRW701241
Datum05.11.2011 08:14      MSG-Nr: [ 701241 ]4160 x gelesen

Geschrieben von Uwe S.Hm, da stellt sich mir schon die Frage, wie dieser Ausstatter diese Vorgehensweise begründet. (Anmerkung: Dass für Waffen und Kriegsgerät bei der Bundeswehr da spezielle Restriktionen gelten kann ich natürlich akzeptieren.) Wenn eine Gemeinde, ein Bundesland oder der Bund selbst nun einen Ausstattungsgegenstand nicht mehr benötigt und in einem internen Verfahren zunächst dem weiteren Gebrauch entzieht (den Gegenstand also aussondert), dann kann er den Gegenstand doch weiterverkaufen. Das sieht man doch bei den Fahrgestellen beispielsweise recht häufig. Wenn der zitierte Ausstatter nun ein KFZ aussondert, will er dann erst mit Schere und Spreizer das Fahrzeug in Trümmer legen?

... ich hätte nicht gedacht das ich ausgerechnet Dir zu dem Thema ausführlich antworten muss, aber gut:

Ich sprach vom Entsorgen. Wenn ich von entsorgen rede, dann darfst Du getrost annehmen das ich mir im Vorfeld zusammen mit dem Ausstatter meines Vertrauens Gedanken darüber gemacht habe ob sich eine Instandsetzung des besagten Gegenstandes lohnt. Lohnt sich die Instandsetzung nicht steht natürlich wie von Dir beschrieben die Verwertung als nächstes an. Ich brauche Dir aber nicht zu erklären das Verwertung vor 15-20 Jahren noch sehr klein geschrieben wurde. Wird heute sehr viel über den Zoll oder die Vebeg ausgeschrieben, so ist früher mehr entsorgt worden.

Das Beispiel des "unbrauchbar machens" bezog sich zum Beispiel auf Auffanggurte oder Sicherungsseile. Wenn die ihre vom Hersteller angegebene Höchstnutzungsdauer erreicht hatten oder beschädigt waren und nicht wieder wirtschaftlich instand zu setzen oder durch eine erneute Prüfung einer längeren Verwendungsdauer zugeführt werden konnten, dann wurden sie in der Tat zur zerstören unbrauchbar gemacht.

Geschrieben von Uwe S.Hm, ihr (ich gehe mal von einem THW OV aus) habt also der zuständigen Geschäftsstelle nicht die Gelegenheit gegeben, die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur zu prüfen? In meinen Augen ist als Folge einer nicht bestandenen Sicherheitsprüfung der Gegenstand nur vorläufig dem Gebrauch zu entziehen, mehr nicht.

... da gehst Du falsch, Uwe. Wenn ich als ehrenamtlicher Helfer von meinem hauptamtlichen Ausstatter rede, dann muss ich Dir als ehemaligem oder jetzt wieder THWler und ehenmaligem Schirrmeister doch nicht erklären das ich damit den hauptamtlichen Ausstatter meines Vertrauens in meiner zuständigen Geschäftsstelle meine.

Wie oben schon beschrieben steht vor dem unbrauchbar machen incl. entsorgen bzw. dem verwerten natürlich die Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer Instandsetzung, die, wenn sie denn negativ ausfällt mit einem Aussonderungsantrag und dem ganzen dazugehörigen Brembosel dokumentiert wird. Das inszeniere ich dann zum Bleistift als Schirrmeister für meinen Beritt, stelle die Unterlagen zusammen, und leite sie zwecks Prüfung/Entscheidung an meinen hauptamtlichen Aussttatter weiter, der dies ggfs. selbst entscheidet bzw. je nach Ausstattungsgegenstand noch die Ausstatter von Land und Bund kontaktiert.

... nicht bestandene Sicherheitsprüfung bedingt das ein Gegenstand dem Gebrauch zu entziehen ist auch da sind wir uns einig. Kann er repariert werden folgt eine erneute Sicherheitsprüfung. Wenn nicht wird der Gegenstand ausgesondert und verwertet oder entsorgt. Wird er verwertet ist wie von Dir beschrieben der Käufer auf den Zustand aufmerksam zu machen; wird er entsorgt ist er vor weiterer Verwendung zu schützen, und das geht am besten durch zerstören.

... und das muss ich Dir erklären?

Langeweile Uwe?


Freundliche Grüße
Ralf Röhling

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 04.11.2011 22:45 Mark7us 7T., Köln
 05.11.2011 07:06 Gunn7ar 7F., Altefähr
 05.11.2011 07:16 ., Reken
 05.11.2011 07:55 Uwe 7S., Bürstadt
 05.11.2011 08:14 ., Reken
 05.11.2011 08:35 Uwe 7S., Bürstadt
 05.11.2011 08:43 ., Reken
 05.11.2011 08:22 ., Reken

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