alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Technisches Hilfswerk
1. Ortsverband (THW)
2. Ortsverein
RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaSchon mal nach CSA in ebay gesucht?8 Beiträge
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen701239
Datum05.11.2011 07:55      MSG-Nr: [ 701239 ]4361 x gelesen

Geschrieben von Ralf R.Mein hauptamtlicher Ausstatter hat's mir damals so erklärt das er verpflichtet ist Ausstattung die er aussondert nicht wieder in Umlauf gelangen zu lassen.

Hm, da stellt sich mir schon die Frage, wie dieser Ausstatter diese Vorgehensweise begründet. (Anmerkung: Dass für Waffen und Kriegsgerät bei der Bundeswehr da spezielle Restriktionen gelten kann ich natürlich akzeptieren.) Wenn eine Gemeinde, ein Bundesland oder der Bund selbst nun einen Ausstattungsgegenstand nicht mehr benötigt und in einem internen Verfahren zunächst dem weiteren Gebrauch entzieht (den Gegenstand also aussondert), dann kann er den Gegenstand doch weiterverkaufen. Das sieht man doch bei den Fahrgestellen beispielsweise recht häufig. Wenn der zitierte Ausstatter nun ein KFZ aussondert, will er dann erst mit Schere und Spreizer das Fahrzeug in Trümmer legen?

Ich könnte mir bestenfalls vorstellen, dass der Ausstatter einen ausgesonderten Gegenstand nicht der erneuten Verwendung in der eigenen Organisation zukommen lassen darf - warum ist der Gegenstand denn vorher ausgesondert worden.

Aber vom Gundsatz her, warum sollte nun ein Gegenstand zerstört werden (es kostet Arbeitszeit den Gegenstand zu zerstören und mindert den Restwert)? Bei Übergabe an den Wertstoffkreis wird der Gegenstand sowieso zerstört und bei Abgabe zur weiteren Verwendung könnte man den neuen Besitzer auf mögliche Gefahren aufmerksam machen.

Geschrieben von Ralf R.... wenn wir bei Prüfungen Ausstattung ausgesondert haben, so haben wir diese vor dem entsorgen unbrauchbar gemacht.

Hm, ihr (ich gehe mal von einem THW OV aus) habt also der zuständigen Geschäftsstelle nicht die Gelegenheit gegeben, die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur zu prüfen? In meinen Augen ist als Folge einer nicht bestandenen Sicherheitsprüfung der Gegenstand nur vorläufig dem Gebrauch zu entziehen, mehr nicht.


[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 04.11.2011 22:45 Mark7us 7T., Köln
 05.11.2011 07:06 Gunn7ar 7F., Altefähr
 05.11.2011 07:16 ., Reken
 05.11.2011 07:55 Uwe 7S., Bürstadt
 05.11.2011 08:14 ., Reken
 05.11.2011 08:35 Uwe 7S., Bürstadt
 05.11.2011 08:43 ., Reken
 05.11.2011 08:22 ., Reken

2.976


Schon mal nach CSA in ebay gesucht? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt