Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Vorgaben zur Personalsollstärke einer FF in RLP | 9 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 700162 |
Datum | 25.10.2011 20:56 MSG-Nr: [ 700162 ] | 5092 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Geschrieben von Andreas TrogÜber die Personalstärke der Feuerwehr entscheidet jede Gemeinde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung unter Berücksichtigung der Vorgaben. Ach, wie lieb ich dieses Land. Hier dürfen die Kommunen ja grundsätzlich erstmal alles, und das dann aber bitte "unter Berücksichtigung der Vorgaben", die es gar nicht gibt. ;-)
Geschrieben von Andreas TrogDie gerätebezogene Mannschaft richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der in dem Fahrzeug vorhandenen Sitzplätze bzw. der zur sachgerechten Bedienung des Fahrzeuges erforderlichen Mannschaftsstärke. Auch clever umschrieben:
TSF = 6 Sitzplätze = Gerätebezogene Mannschaftsstärke = 6
oder
TSF = Gruppenbeladung = sachgerechte Bedienung durch Gruppe = Gerätebezogene Mannschaftsstärke = 9
oder doch
TSF = trotz Gruppenbeladung sachgerechte Bedienung schon durch Staffel möglich = Gerätebezogene Mannschaftsstärke = 6...
Geschrieben von Andreas Troglässt aber zumindest die Vermutung nahe liegen, dass es keine konkrete Vorgabe (mehr) gibt. Tja, das befürchte ich auch.
Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)
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| 25.10.2011 20:24 |
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft |
| 25.10.2011 20:29 |
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Ralf7 R.7, Kirchen |
| 25.10.2011 20:46 |
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Andr7eas7 T.7, Sinzig |
| 25.10.2011 20:56 |
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft |
| 25.10.2011 20:53 |
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., Schweich | |