Hallo Sebastian, hallo Ralf,
dazu steht aktuell beim Thema Rechtsgrundlagen im Teilnehmerheft Truppführer für die Kreisausbildung folgender Passus:
Geschrieben von ---Teilnehmerheft RLP Truppführerlehrgang--- Erforderliche Personalstärke einer Feuerwehr
Über die Personalstärke der Feuerwehr entscheidet jede Gemeinde im Rahmen der
kommunalen Selbstverwaltung unter Berücksichtigung der Vorgaben. Die tatsächlich
erforderliche Personalstärke richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen
(Tagesalarmsicherheit, Ausrückebereiche).
Gerätebezogene Mannschaftsstärke
Gerätebezogene Mannschaftsstärke ist die Personalstärke, die erforderlich ist, um alle
fahrbaren Geräte, insbesondere diejenigen, die sich aus der Einstufung nach Risikoklassen
ergeben, zu selben Zeit ordnungsgemäß einsetzen zu können.
Die gerätebezogene Mannschaft richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der in dem
Fahrzeug vorhandenen Sitzplätze bzw. der zur sachgerechten Bedienung des Fahrzeuges
erforderlichen Mannschaftsstärke.
Ist halt nicht unbedingt eine belastbare Aussage, lässt aber zumindest die Vermutung nahe liegen, dass es keine konkrete Vorgabe (mehr) gibt.
Gruß Andreas
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