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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVorgaben zur Personalsollstärke einer FF in RLP9 Beiträge
AutorAndr8eas8 T.8, Sinzig / Rheinland-Pfalz700160
Datum25.10.2011 20:46      MSG-Nr: [ 700160 ]5323 x gelesen

Hallo Sebastian, hallo Ralf,

dazu steht aktuell beim Thema Rechtsgrundlagen im Teilnehmerheft Truppführer für die Kreisausbildung folgender Passus:

Geschrieben von ---Teilnehmerheft RLP Truppführerlehrgang--- Erforderliche Personalstärke einer Feuerwehr
Über die Personalstärke der Feuerwehr entscheidet jede Gemeinde im Rahmen der
kommunalen Selbstverwaltung unter Berücksichtigung der Vorgaben. Die tatsächlich
erforderliche Personalstärke richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen
(Tagesalarmsicherheit, Ausrückebereiche).

Gerätebezogene Mannschaftsstärke
Gerätebezogene Mannschaftsstärke ist die Personalstärke, die erforderlich ist, um alle
fahrbaren Geräte, insbesondere diejenigen, die sich aus der Einstufung nach Risikoklassen
ergeben, zu selben Zeit ordnungsgemäß einsetzen zu können.
Die gerätebezogene Mannschaft richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der in dem
Fahrzeug vorhandenen Sitzplätze bzw. der zur sachgerechten Bedienung des Fahrzeuges
erforderlichen Mannschaftsstärke.


Ist halt nicht unbedingt eine belastbare Aussage, lässt aber zumindest die Vermutung nahe liegen, dass es keine konkrete Vorgabe (mehr) gibt.

Gruß Andreas



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 25.10.2011 20:24 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 25.10.2011 20:29 Ralf7 R.7, Kirchen
 25.10.2011 20:46 Andr7eas7 T.7, Sinzig
 25.10.2011 20:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 25.10.2011 20:53 ., Schweich
 25.10.2011 21:13 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 25.10.2011 21:20 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 25.10.2011 21:26 Ralf7 R.7, Kirchen
 25.10.2011 22:23 Mich7ael7 L.7, Dausenau

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