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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | anonyme Strafanzeige - war: VU: Fahrer kann nicht befreit werden | 131 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 699119 | ||
Datum | 18.10.2011 10:36 MSG-Nr: [ 699119 ] | 77758 x gelesen | ||
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Ich überlege schon seit einigen Tagen wie eine solche Situation zu bewerten ist, was man dazu sagen kann und wie man sich Verhalten sollte um solche Situationen zu vermeiden oder deren Auswirkungen minimal zu halten. Hier mal eine erste Zusammenfassung, die weder einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, noch nach Wichtigkeit geordnet ist. Zu betonen ist, daß ich eher die Thematik als Solches und nicht den besagten Einzelfall ansprechen möchte. Eine solcher Einsatz ist sicherlich nichts was man allzu schnell vergißt, vor allem wenn danach noch die Behauptung aufgebracht wird, man hätte nicht alles getan, was man hätte tun können. Selbst wenn man sicher weiß und auch dies sauber dokumentieren kann, daß die Einsatzvorbereitung (Aus- und Fortbildung, Gefahrenabwehrplanung, Materielle Ausstattung, Wartung, etc. etc.) und der Einsatz als solches (Kräfteansatz, Materialansatz, taktisches Vorgehen, etc.) bleibt doch immer ein wenig Unsicherheit ob man nicht doch was übersehen hat. Dennoch ist das sichere Wissen und die saubere Dokumentation dessen, vermutlich das Einzige was den verantwortlichen Führungkräften ein Mindestmaß an Beruhigung verschafft. Wichtig natürlich diese Beruhigung auch an die Mannschaft zu vermitteln, die durch solche Behauptungen natürlich ebenfalls verunsichert sein werden. Dies geht nur mit entsprechender Transparenz und Offenheit und sollte ein laufender Prozeß sein und nicht erst dann einsetzen wenn ein entsprechendes Ereignis vorliegt. Klar, trotz entsprechender Sicherheit bleibt ein gewisses Maß an Verärgerung über solche Vorwürfe nicht aus. Diesem ist jedoch zumindest nach außen hin mit Professionalität zu begegnen. Wutausbrüche, Zornesäußerungen etc. sind hier fehl am Platze. Ebenso verweise auf das Ehrenamt. Was möchte man denn auch damit aussagen und vor allem wie kommt es beim Endkunden an? Gerade Führungskrafte sollten auch in den internen Diskussion Zorn und Wut außen vor lassen und der Mannschaft als Vorbild zu dienen. Man wir niemals verhindern können, daß jemand die Handlungen der Behörden und deren Einrichtungen hinterfragt oder anzweifelt. Egal ob diese Person zu seinem Namen steht oder nicht - letztlich ist es das gute Recht eines Bürgers dieses zu tun. Die Feuerwehren können hier allenfalls mit einer professionellen und möglichst transparenten PÖ-Arbeit versuchen dem von vornherein entgegenzuwirken. MkG Marc P.S. Ich persönlich kann verstehen warum ein Anzeigenerstatter in einem solchen Fall nicht seinen Namen nennt. Selbst wenn sich herausstellen sollte, daß die Feuerwehr falsch gahandelt hätte und die Anzeige berechtigt war, würde man als FA deswegen mitunter "in Teufels Küche kommen". | ||||
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