1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Geschrieben von Christoph Reberdiese ist in Bayern nicht vorgesehen, aber interessant dürfte dieser Paragraph sein:
FeuerwLVO Hessen §4 Abs 5
demnach wird die Ausbildung der WF nach APVO-Wfw der der LVO gleich gestellt.
Nein, weil auch die LVO in Bayern keinen Bestand hat. Wenn Hessen die bayerische Ausbildung anerkennt, heisst das noch lange nicht dass das umgekehrt passiert!
Geschrieben von Christoph ReberAber wie Klaus schon schrieb, liegt die Entscheidung beim Landespersonalausschuss, ob man die Ausbildung anerkennt.
Das halte ich für nicht ganz richtig! Entscheident für die Anerkennung der Ausbildung ist erstmal der oberste Dienstherr.
In Bayern ist eine Werkfeuerwehrausbildung nicht vorgesehen, es besteht aber die (theoretische) Möglichkeit sich Werkfeuerwehrausbildungen, etwa der IHK, durch den obersten dienstherrn anerkennen zu lassen. Da wird aber sicherlich eine ausführliche Begutachtung der Unterlagen notwendig sein, und ob sich das ein Beamter der Personalabteilung antun möchte, wenn ihm im Gegenzug 800 Bewerbungen vorliegen, deren Anzahl er mit einem Einstellungstest
auf ein annehmbares Mass reduziert bekommt?
Erst dann muss auch der Landespersonalausschuss zustimmen, dass der entsprechende Mensch verbeamtet wird, aber das dürfte die geringste Hürde sein...
"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)
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