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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Faustformel zur Abschätzung der Dosisleistung aus der Aktivität | 28 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 698219 | ||
Datum | 07.10.2011 14:12 MSG-Nr: [ 698219 ] | 9565 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten Hermes Weder aus meiner beruflichen Erfahrung noch aus meiner Erfahrung in der Feuerwehr kenne ich es, dass die Umgangsgenehmigung irgendwo (an einer bestimmten Stelle) frei ausliegt/ aushängt. Diese ist irgendwo im Betrieb vorhanden. Das ist noch nicht einmal in der Nähe der Strahler. Bei uns verlangt die Aufsichtsbehörde den Aushang der Dokumente in jedem Strahlenschutzbereich. Aus einer Umgangsgenehmigung: "Je ein Exemplar der Strahlenschutzverordnung, des Genehmigungsbescheides und der Strahlenschutzanweisung in der jeweils gültigen Fassung müssen in den im Genehmigungsgegenstand genannten Bereichen stets aufliegen." Das wird hier auch erfüllt. Zusätzlich sind dort die Namen und Kontaktdaten (teilweise auch die privaten) der Strahlenschutzbeauftragten verfügbar. Die ING-Diba spendet 1000 Euro an die ehrenamtlichen Katastrophenschützer des ABC-Zugs München-Land - aber nur wenn Ihr sie unterstützt. Stimmt mit einer oder mehrerer Eurer drei Stimmen für den ABC-Zug ab! Einfach mitmachen auf DiBaDu und Dein Verein! | ||||
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